Kontakt: info(at)kulturnahwohnen.de

Hier siehst du die Schritte bis zur vollen Mitgliedschaft im Wohnprojekt im Überblick.

1. Kontaktaufnahme über info(at)kulturnahwohnen.de oder das Kontaktformular

2. Einladung zum digitalen Kennenlerntreffen

3. Einladung zu unseren Treffen

4. Mitgliederschaft im Verein „Kulturnah Wohnen“

5. Gesellschafter:in in Planungs-GbR bzw. später Genossenschaft

Aufnahmeprozess

Um das Projekt kennenzulernen, solltest du dich zunächst zu einem digitalen Kennenlerntreffen bei info(at)kulturnahwohnen.de melden. Ungefähr alle vier Wochen bieten wir für Interessierte ein digitales Treffen an, bei dem wir uns etwas kennen lernen können, das Wohnprojekt vorstellen und eure Fragen beantworten können. Viele Informationen zu Organisation und Stand des Wohnprojektes findest du auch hier auf der Webseite.

Der nächste Schritt ist dann, dass du an einem unserer Treffen am 2. Samstag im Monat (11 – ca. 13 Uhr) teilnimmst. Hier lernst du die anderen Mitglieder des Projekts kennen und kannst auch in die Arbeit einsteigen. Auf diesen Treffen besprechen wir alle anliegenden Themen des Wohnprojektes, berichten und bewerten Arbeitsergebnisse von AGs, organisieren und planen Arbeit und Aktivitäten. Am ersten Sonntag im Monat treffen wir uns zum Klönschnack. Im Gegensatz zu den Arbeitsbesprechungen steht hier das informelle Austauschen und gegenseitige Kennenlernen im Mittelpunkt.

Die gemeinsame Arbeit am Projekt ist auch der beste Weg festzustellen, ob die Chemie stimmt, ob du Lust hast, mit den anderen zusammenzuarbeiten und eine gute Perspektive im gemeinsamen Wohnen siehst. Die Zustimmung der bisherigen Mitglieder ist auch die Voraussetzung für den nächsten Schritt: die Aufnahme in den Verein „Kulturnah Wohnen in guter Nachbarschaft n. e. V.“, den wir zur Organisation dieser Treffen haben gegründet haben.

Letzter Schritt der Integration in das Wohnprojekt ist dann die Aufnahme in die GbR bzw. Genossenschaft. Die Genossenschaft wird die Wohnungen des Projekts bauen und verwalten. Wer hier Eintritt muss auch finanzielle Verantwortung übernehmen, erwirbt aber auch ein Anrecht auf eine Wohnung bei Fertigstellung. Auch hier ist für die Aufnahme die Zustimmung der bisherigen Mitglieder der GbR bzw. Genossenschaft erforderlich.

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