Finanzierung
Unser Projekt wird gefördert. Grundlage ist die Förderrichtlinien der IFB für Baugemeinschaften im genossenschaftlichen Eigentum. D.h. die Wohnungsgröße richten sich nach der Anzahl der Menschen im jeweiligen Haushalt. Die Maximalgrößen der einzelnen Wohnungen aber auch andere Mindestausstattungen werden durch die IFB-Richtlinien vorgegeben.
Die Belegung der Wohnungen erfolgt einkommensabhängig in verschiedenen Fallgruppen.
Die Höhe der Miete richtet sich nach Einkommen und Vermögen: mit geringem Einkommen zahlt man auch eine geringere Miete. Die genaue Miethöhe je nach Fallgruppe ist der Kurzzusammenfassung Förderrichtlinie zu entnehmen.
Kapital-Einlage
Jedes Mitglied zahlt eine Einlage an die Genossenschaft, die dieses Geld als Eigenkapital in der Finanzierung einsetzt. Pro qm Wohnfläche gehen wir derzeit von ca. 600€ aus.
Wenn ein Mitglied die geforderte Einlage nicht aus eigenen Mitteln erbringen kann, kann ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Da der Kredit von dem Mitglied beantragt wird, erfolgt die Rückzahlung des Kredites durch das Mitglied selbst.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Mitglieder im Projekt gemeinsam eine solidarische Verteilung der notwendigen Einlagen beschließen, bei der die Mitglieder entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten unterschiedlich hohe Einlagen erbringen.
Erbbaurecht über 99 Jahre
Kosten für Gebäude und Grundstück
Vor Beginn der Bautätigkeit auf dem Grundstück wird das Wohnprojekt einen Kredit bei der IFB für die Baumaßnahme beantragen.
Der Kredit wird dann durch die Mieten und Mietzuschüsse zurückgezahlt.
Das Grundstück ist für die Baugemeinschaft sehr günstig. Es wird nicht gekauft, sondern ein Erbbaurecht über 99 Jahre bestellt: Der Erbbauzins liegt voraussichtlich bei 1,3 % p.a. und bezieht sich auf den Grundstückswert, der unsere konkrete Bebauung und die Schaffung von gefördertem Wohnraum berücksichtigt. Wahrscheinlich wird der Wert geringer als 600 EUR / qm WFL sein, da er sich auf einen Bodenrichtwert von 2020 beziehen wird.
Erhalte ich meine Einlage zurück, wenn ich das Wohnprojekt verlassen möchte?
Ja, bei Kündigung der Wohnung oder wenn du vor Realisierung des Projektes aussteigst, erhältst du dein Geld zurück. Dies wird in dem Vertrag der Genossenschaft geregelt. Dafür ist es allerdings notwendig, dass ein neues Mitglied eingetreten ist und eine entsprechende Einlage erbracht hat, so dass von einer gewissen Wartezeit auszugehen ist.
Sollte das Projekt insbesondere in der Planungsphase endgültig scheitern, da das Bauvorhaben nicht umgesetzt wird, besteht jedoch insbesondere in der Planungsphase auch das Risiko, dass die Einlage in diesem Fall verloren sein könnte.