Wohnprojekt Wilhelmsburger Rathausviertel

Finanzierung

Wir planen unser Wohnprojekt in Form einer Kleingenossenschaft, das bedeutet genossenschaftliches, gemeinschaftliches Eigentum, in dem wir alle zur Miete wohnen. Vermieterin ist unsere eigene Genossenschaft, der die Häuser gehört. Damit gehören über unsere Genossenschaft die Gebäude uns und unserem Projekt.

Zurzeit überlegen wir zusammen mit anderen genossenschaftlichen Projekten in Wilhelmsburg eine gemeinsame Genossenschaft zu gründen.

Unser Projekt wird zu 100 % gefördert. Grundlage ist die Förderrichtlinien der IFB für Baugemeinschaften im genossenschaftlichen Eigentum. D.h. die Wohnungsgröße richten sich nach der Anzahl der Menschen im jeweiligen Haushalt. Die Maximalgrößen der einzelnen Wohnungen aber auch andere Mindestausstattungen werden durch die IFB-Richtlinien vorgegeben.

Die Belegung der Wohnungen erfolgt einkommensabhängig in verschiedenen Fallgruppen.

Pro Quadratmeter

Kapital-Einlage

Jedes Mitglied zahlt eine Einlage an die Genossenschaft, die dieses Geld als Eigenkapital in der Finanzierung einsetzt. Pro qm Wohnfläche streben wir dabei an mit ca. 500,– EUR auszukommen. (grober Rahmen).

D.h. beispielsweise bei einer Wohnung von 50 qm sollte man mind. 25.000,– EUR Einlage / Genossenschaftsanteil einzahlen.

In die Planungs-GbR haben die Gesellschafter:innen bis jetzt je 10.000 EUR eingebracht, um die Rechnungen in der Konzeptphase bezahlen zu können. Diese 10.000 EUR werden auf die Einlage angerechnet; so dass in diesem Beispiel nur noch mind. 15.000,– EUR Einlage erbracht werden muss. Allerdings werden wir auch in der Planungs- und ggf. auch bereits in der Konzeptphase einen weiteren Anteil unserer Einlage leisten müssen

Wenn ein Mitglied die geforderte Einlage nicht aus eigenen Mitteln erbringen kann, kann ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Da der Kredit von dem Mitglied beantragt wird,
erfolgt die Rückzahlung des Kredites durch das Mitglied selbst.

Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Mitglieder im Projekt gemeinsam eine
solidarische Verteilung der notwendigen Einlagen beschließen, bei der die Mitglieder entsprechend
ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten unterschiedlich hohe Einlagen erbringen.

Erbbaurecht über 99 Jahre

Kosten für Gebäude und Grundstück

Nach der Gründung der Kleingenossenschaft des Wohnprojektes und vor Beginn der Bautätigkeit auf
dem Grundstück wird diese einen Kredit bei der IFB für die Baumaßnahme beantragen. Der Zinssatz
ist für die gesamte Laufzeit der Förderung (30 oder 40 Jahre) auf 1,5% festgeschrieben.

Der Kredit wird dann durch die Mieten und die laufenden Mietzuschüsse der IFB an die Genossenschaft bedient
und zurückgezahlt.

Das Grundstück ist für die Baugemeinschaft sehr günstig. Es wird nicht gekauft, sondern ein Erbbaurecht über 99 Jahre bestellt: Der Erbbauzins liegt voraussichtlich bei 1,3 % p.a. und bezieht sich auf den Grundstückswert, der unsere konkrete Bebauung und die Schaffung von gefördertem Wohnraum berücksichtigt. Wahrscheinlich wird der Wert geringer als 600 EUR / qm WFL sein, da er sich auf einen Bodenrichtwert von 2020 beziehen wird.

Erhalte ich meine Einlage zurück, wenn ich das Wohnprojekt verlassen möchte?

Ja, bei Kündigung der Wohnung oder wenn du vor Realisierung des Projektes aussteigst, erhältst du dein Geld zurück. Dies wird in dem Vertrag der Genossenschaft geregelt. Dafür ist es allerdings notwendig, dass ein neues Mitglied eingetreten ist und eine entsprechende Einlage erbracht hat, so dass von einer gewissen Wartezeit auszugehen ist.

Sollte das Projekt insbesondere in der Planungsphase endgültig scheitern, da das Bauvorhaben nicht umgesetzt wird, besteht jedoch insbesondere in der Planungsphase auch das Risiko, dass die Einlage in diesem Fall verloren sein könnte.

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